Eintragung bei der Architektenkammer
Wenn Du als Studierende:r in Deutschland die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin oder Innenarchitekt/Innenarchitektin führen willst, ist es wichtig, den Prozess der Eintragung bei der Bundesarchitektenkammer zu verstehen. Die Eintragung in die Architektenkammer ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg in den Beruf, der es ermöglicht, die entsprechende Berufsbezeichnung rechtmäßig zu führen und damit selbstständig tätig zu werden. Was Du über die Voraussetzungen und das Verfahren wissen müssen, erfährst Du hier.
1. Ausbildungsvoraussetzungen
Um in die Architektenkammer eingetragen zu werden, musst Du ein anerkanntes Architektur- oder Innenarchitekturstudium abgeschlossen haben. In der Regel bedeutet dies einen Bachelor-Abschluss und einen anschließenden Master-Abschluss an einer akkreditierten Hochschule. Die Gesamtdauer Ihres Studiums muss mindestens vier Jahre betragen.
Die BI bietet den einzigen englischsprachigen Studiengang "Architektur" und „Innenarchitektur“ in Deutschland an, der mit den Anforderungen der Architektenkammer* kompatibel ist. Es ist somit die einzige private Hochschule, deren Lehrplan für die zukünftige Eintragung in die Architektenkammer geeignet ist.
*Architektur und Innenarchitektur sind in Deutschland geschützte Berufsbezeichnungen. Um die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Innenarchitekt" führen zu dürfen, ist eine Berufspraxis und die Eintragung bei der Bundesarchitektenkammer vorgeschrieben.
2. Praktische Erfahrung
Nach dem Studium musst Du praktische Erfahrungen sammeln. Die Architektenkammer verlangt eine mindestens zweijährige Berufspraxis unter Anleitung eines eingetragenen Architekten/einer eingetragenen Architektin. Diese Berufserfahrung sollte verschiedene Aspekte der Architektentätigkeit umfassen, darunter Entwurf, Projektsteuerung und Bauausführung
3. Fachprüfung
In einigen Bundesländern musst Du vor der Eintragung eine Fachprüfung ablegen. Diese Prüfung bewertet Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Architektur und stellt sicher, dass Du die fachlichen Anforderungen für eine selbständige Berufsausübung erfüllst.
4. Antragsverfahren
Sobald Sie die Anforderungen an Ausbildung und Berufserfahrung erfüllt haben, können Sie sich bei der Architektenkammer eintragen lassen. Das Antragsverfahren umfasst in der Regel folgende Schritte
- Vorbereitung der Unterlagen: Sammel alle erforderlichen Dokumente, einschließlich der Nachweise über Deine akademischen Qualifikationen, der Nachweise über Deine Berufserfahrung und aller anderen erforderlichen Bescheinigungen.
- Antrag einreichen: Reiche Deinen Antrag bei der Architektenkammer Deines Bundeslandes ein. Jedes Bundesland hat eine eigene Kammer (z.B. Architektenkammer Berlin), die die Eintragungen vor Ort bearbeitet. Informiere dich über die spezifischen Anforderungen und Verfahren des Bundeslandes, in dem Du dich eintragen möchten.
- Gebühren zahlen: Für die Beantragung und Registrierung sind Gebühren zu entrichten, die je nach Bundesland variieren. Diese Gebühren decken die Kosten für die Bearbeitung Deines Antrags und die Aufrechterhaltung Ihrer Registrierung.
- Vorstellungsgespräche oder Beurteilungen: In einigen Fällen musst Du an einem Gespräch oder einer Bewertung teilnehmen, die von der Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes durchgeführt wird, um Deine Eignung für die Eintragung zu beurteilen.
5. Berufliche Weiterbildung
Nach der Eintragung wird von Dir erwartet, dass Du dich kontinuierlich beruflich weiterbildest, um Kompetenzen zu erhalten und zu erweitern. Fortbildungsmaßnahmen können die Teilnahme an Workshops, Seminaren und Kursen mit Bezug zur Architektur umfassen. Die Bundesarchitektenkammer und die Architektenkammern der Bundesländer bieten verschiedene Fortbildungsmöglichkeiten an, um Dich über Entwicklungen und Best Practices in der Branche auf dem Laufenden zu halten.
6. Rechtliche und ethische Verantwortung
Als eingetragener Architekt/eingetragene Architektin bist Du verpflichtet, den Verhaltenskodex und die ethischen Standards der Architektenkammer einzuhalten. Dazu gehört die Gewährleistung der Sicherheit, der Gesundheit und des Wohlergehens der Öffentlichkeit im Rahmen Ihrer Architektentätigkeit.
Du bist auch dafür verantwortlich, dich über Änderungen der Bauvorschriften und -normen auf dem Laufenden zu halten.
Fazit
Die Eintragung bei der Bundesarchitektenkammer ist ein wichtiger Meilenstein in Deiner Karriere als Architekt/Architektin. Sie erfordert eine Kombination aus akademischer Qualifikation, praktischer Erfahrung und manchmal das Bestehen einer Fachprüfung. Wenn Du die Anforderungen verstehen und Deinen Antrag sorgfältig vorbereiten, kannst Du den Eintragungsprozess erfolgreich abschließen und eine erfüllende Karriere als eingetragener Architekt/eingetragene Architektin in Deutschland beginnen.
Für weitere Informationen empfehlen wir Dir, die offiziellen Webseiten der Architektenkammer und der jeweiligen Landesarchitektenkammern zu besuchen, die umfassende Richtlinien und aktuelle Informationen zum Eintragungsverfahren bieten.
Wenn Du deinen Traum, Architekt/Architektin zu werden, in Berlin verwirklichen möchten, schau dir den BA Architektur oder BA Innenarchitektur an, die einzigen englischsprachigen Studiengänge in Deutschland, der für die zukünftige Registrierung bei der Architektenkammer zugelassen ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Zulassungsteam unter application@berlin-international.de.
Beginne dein Studium in Innenarchitektur an der BI
Berlin International steht für einen studierendenorientierten und projektbasierten Lehransatz; Studierende arbeiten individuell und in Gruppen, um ihre professionelle und persönliche Entwicklung und ihre Teamfähigkeit zu fördern. Durch interkulturelle Lehrende und Mitstudierende, ein internationales Hochschulteam und unser globales Netzwerk wird dieser Lehransatz auf einzigartige Weise mit einer internationalen akademischen Ausbildung verbunden. Alle BA-Studiengänge an der Berlin International werden auf Englisch unterrichtet.
International erfahrene und ausgebildete Lehrende unterstützen unsere BA-Studierenden dabei, ihre individuellen Talente in einer praxisorientierten und persönlichen Lernatmosphäre zu entdecken und zu entfalten.
Im ersten Jahr des BA-Studiengangs Innenarchitektur erwerben die Studierenden elementare Entwurfsfähigkeiten und setzen sich mit den Grundlagen von Materialkunde, Innenraumkonstruktion und Visualisierung auseinander. Zudem erlangen sie relevantes historisches Basiswissen. Im zweiten Studienjahr vertiefen die Studierenden ihre Konstruktionskenntnisse, absolvieren innenarchitektonische Entwurfsprojekte, arbeiten sich in Haustechnik und Beleuchtung ein und reflektieren ihr Studienfach auf theoretischer Ebene. Im dritten Studienjahr erarbeiten die Studierenden gemeinsam mit Kommiliton*innen aus anderen Studiengängen ein interdisziplinäres Entwurfsprojekt, in dessen Rahmen sie eine Designlösung für reale Kund*innen entwickeln. Darüber hinaus absolvieren sie ein Praktikum und vertiefen ihre Forschungskenntnisse. Abschließend stellen die Studierenden ihr Können in einer Bachelorarbeit und einem Bachelordesignprojekt zu einem selbst gewählten Thema unter Beweis.
Interior Designer*innen bieten sich vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Absolvierende können Projekte unterschiedlichen Umfangs und verschiedenster Art bearbeiten: Wohnräume, Büroräume, Gastronomie, Veranstaltungsräume, Theater- und Filmkulissen, Verkaufsräume, Ausstellungen, etc.
Potentielle Arbeitsumgebungen:
- Büros für Interior Design, Innenarchitektur und Architektur
- Design- und Kommunikationsagenturen
- Kultureinrichtungen
- Produktionsdesign für Film, Fernsehen, Theater
- Küchen und Badstudios
- Möbelherstellung und -gestaltung
- Freiberufliche Tätigkeit
Erfahren Sie mehr über den BA-Studiengang Innenarchitektur und über Berlin International: Laden Sie den BA Innenarchitektur Studienverlaufsplan, unsere Berlin-International-Broschüre und den aktuellen Akademischen Kalender als PDF herunter.
Bewerben für den Bachelor in Innenarchitektur
Die Zulassungsvoraussetzungen für alle Bachelor-Studiengänge in Architektur und Design werden mit dem Erwerb des deutschen Abiturs, Fachabiturs und eines gleichwertigen Abschlusses erfüllt. Jeder ausländische Abschluss muss die von der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) festgelegten Gleichwertigkeitskriterien zu diesen deutschen Qualifikationen erfüllen.
Die Anforderungen für eine Gleichwertigkeit zum Abitur/ Fachabitur sind von Land zu Land unterschiedlich. Wir haben einige der am häufigsten angefragten Bildungssysteme zusammengefasst:
2. IB-Diploma
3. GCE A-Levels
Um zu bestätigen, ob Sie berechtigt sind, in Deutschland den gewünschten Bachelor-Studiengang zu studieren, bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) eine englischsprachige Datenbank.
Die rechtlich bindende Datenbank finden Sie in deutscher Sprache auf der Homepage Anabin der Kulturministerkonferenz (KMK).
Es gibt 4 Möglichkeiten der Zulassungsberechtigung:
Direkter Zugang für alle Fächer - Sie sind berechtigt ein Grundstudium in jedem Fachgebiet zu beginnen.
Direkter fachgebundener Zugang - Sie sind berechtigt ein Grundstudium in dem Fachgebiet zu beginnen, dass Sie zuvor studiert haben.
Fachgebundener Zugang zum Studienkolleg/ zur Feststellungsprüfung - Sie benötigen zusätzliche Studienzeiten bevor Sie ein Grundstudium in Deutschland aufnehmen können. Sie finden weitere Informationen unten.
Ohne einen zusätzlichen Bildungsnachweis ist eine Zulassung nicht möglich - Ihr Abschluss entspricht nicht der Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland. Um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, müssen Sie weitere Qualifikationen absolvieren.
Studienkolleg/ Feststellungsprüfung/ Studienzeit
Sollten Ihre aktuellen Qualifikationen nicht dem Abitur/ Fachabitur in Deutschland entsprechen und zusätzliche Studienzeit oder Kurse erforderlich sein, gibt es 2 Möglichkeiten dies zu erfüllen:
Option 1: Studienzeit
Sie können sich an einer Universität in Ihrer Nähe oder außerhalb Deutschlands einzuschreiben und das (zumeist) erste Studienjahr eines Bachelorprogrammes erfolgreich abzuschließen. Es ist wichtig, dass die Universität und der Studiengang vollständig akkreditiert sind; dass Sie dasselbe Fach gewählt haben und das erste akademische Jahr mit allen Kursen und Studienleistungen erfolgreich abgeschlossen haben. In einigen Ländern müssen Sie möglicherweise mehr als ein akademisches Jahr absolvieren.
Sobald Sie dies getan haben, erhalten Sie die Berechtigung zur Hochschulbildung in Deutschland für dasselbe Fach, das Sie zuvor studiert haben. Sie können sich dann gern als Transfer-Student:in in ein höheres Fachsemester bewerben und einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen stellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt ‘Transferstudierende und Kursanerkennungen‘.
Option 2: Studienkolleg und FSP
Ein Studienkolleg ist ein Universitätsvorbereitungskurs, der als Brücke zwischen Ihren aktuellen Qualifikationen und den für den Eintritt in eine deutsche Hochschule erforderlichen Qualifikationen fungiert. Es gibt verschiedene Arten von Studienkollegs; für Architektur und Design müssten der 'T' oder 'G' Kurs belegt werden.
Da diese Programme Sie in der Regel auf eine deutschsprachige Universität vorbereiten, und aufgrund einer Bedingung des Berliner Senates, sind Deutschkenntnisse erforderlich. Daher ist dies kein typischer Weg für unsere Bewerber:innen.
Weitere Informationen zum Studienkolleg finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Berlin International nur Bewerber:innen berücksichtigen kann, die die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Studienganges erfüllen. Alle berechtigten Bewerber:innen unterliegen der Auswahl der Fakultät und der Verfügbarkeit von Sitzplätzen pro Studiengang.
Das Bewerbungsverfahren für den BA-Studiengang Innenarchitektur an der Berlin International ist unkompliziert. Über unser Online-Portal können Sie einfach und sicher Ihre persönlichen Daten mit uns teilen. Danach bekommen Sie eine Bestätigungsmail mit einem Link. Darüber können Sie dann im nächsten Schritt die folgenden Dokumente hochladen:
- Reisepass
- Abitur- oder Fachabiturzeugnis bzw. Zeugnis eines äquivalenten Abschlusses. Bei einem fremdsprachigen Dokument bitte eine beglaubigte Übersetzung ins Englische oder Deutsche beifügen.
- Universitäts- oder Hochschulzertifikat und Zeugnis (sofern vorhanden). Bei einem fremdsprachigen Dokument bitte eine beglaubigte Übersetzung ins Englische oder Deutsche beifügen.
- Sprachtest Zertifikat Englisch (CEFR Niveau B2 oder höher)
- Portfolio PDF mit mindestens 10 Arbeiten, finden Sie Anforderungen hier.
Wir bieten im Laufe des Jahres Webinare zum Thema „Portfolio Beratung (Porfolio Advice)“ an. Informationen zu den Daten und zur Anmeldung finde Sie hier.
Sollten Sie ein live-Webinar verpasst haben, senden Sie uns einfach eine E-Mail und wir schicken Ihnen gern den Link zur Videoaufnahme.
Weitere Informationen, u.a. zu Kursanerkennungen und Transferbewerbungen, finden Sie unter dem Menüpunkt Zulassung.
Da unsere Studiengänge ausschließlich in Englisch unterrichtet werden, benötigen wir einen aktuellen Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse. Ein Sprachnachweis für Deutschkenntnisse ist nicht erforderlich.
Wenn diese mindestens dem CEFR Niveau B2 oder höher entsprechen, kann einer der folgende Nachweise für Ihre Bewerbung akzeptiert werden:
- TOEFL ITP: 543
- TOEFL IBT: 74
- IELTS (Academic): 6.0 insgesamt
- Cambridge FCE: B2
- PTE Academic: 59
- BI interner Sprachtest/ BAU Global ‘English Language Proficiency Exam’: 60/100
- IB Diploma: Englisch A oder B sowohl bei HL als auch bei SL Kursen
- Deutsches Abitur
Jegliche Nachweise müssen innerhalb der letzten zwei Jahre erworben sein.
Wenn Sie Ihre Sekundarschule nicht in einem englischsprachigen Land (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Irland, Neuseeland) oder einen Bachelor komplett in Englisch absolviert haben, ist eine Sprachprüfung erforderlich.
Gern können Sie sich an der internen Sprachprüfung der Berlin International teilnehmen. Diese wird online angeboten, eine Teilnahme ist kostenfrei und nach vorheriger Bewerbung zum gewünschten Studiengang möglich.
Die Termine für unsere nächste Sprachprüfung finden Sie auf unserer Zulassungsseite.
Englisch Vorbereitungsjahr:
Wenn Sie die Sprachprüfung nicht bestehen oder Ihre Englischkentnisse unzureichend sind, können Sie mit unserem Englisch-Vorbereitungsjahr beginnen.